XC-Wettkampfförderung

Die wesentlichen Voraussetzungen für die Wettkampfföderung sind hier kurz zusammengefasst.

1. Die Auszahlung einer Wettkampfförderung kann nur nach Maßgabe der vorhandenen finanziellen Mittel erfolgen. Der Gesamtbetrag der Wettkampfförderung (Förderungstopf) wird am Ende des Jahres vom Vereinsvorstand beschlossen. Pro Person gilt eine Obergrenze von € 150,- für Startgelder und € 400,- für Prämien, somit insgesamt € 550,-. Für einen Podestplatz in der Gesamtwertung bei Top 6 oder Hobby-Trophy wird eine Sonderprämie in Höhe von € 100/75/50 (Platz 1/2/3) ausbezahlt.

2. Der persönliche Ergebnisbericht ist die Berechnungsgrundlage für die Wettkampfförderung und muss bis Jahresende bei Markus Löw (persönlich oder per E-Mail an markus.loew@gmx.at) abgegeben werden.

3. Die Wettkampfförderung erfolgt in Form von a) Leistungsprämien, b) Ersatz der Lizenzgebühren für die Jahreslizenzen, c) Ersatz der Startgelder.
Prämien und Jahreslizenzen werden vorrangig berücksichtigt.

4. Die Auszahlung erfolgt grundsätzlich per Überweisung am Beginn des darauffolgenden Jahres. Wird kein Ergebnisbericht abgegeben, besteht kein Anspruch auf eine Wettkampf-förderung.

5. Von allen Athleten(Innen), die diese Wettkampfförderung in Anspruch nehmen, wird vorausgesetzt, dass sie:

a. an Veranstaltungen des XC-Clubs (insbesondere dem WeinSteinBike Wachau und den Vereinsmeisterschaften) teilnehmen bzw. bei der Organisation und Durchführung mithelfen

b. sich bei jedem Rennen mit dem Vereinsnamen anmelden: Union XC-Club Mühldorf

c. bei jedem Rennen und einer allfälligen Siegerehrung das Clubdress tragen

d. innerhalb von zwei Wochen nach dem Rennen einen kurzen Bericht mit Foto für die Vereinshomepage zur Verfügung stellen

Der Bericht kann direkt mit den vom Verein zur Verfügung gestellten Zugangsdaten auf die Homepage (www.weinsteinbike.at) hochgeladen werden. Alternativ kann dieser auch an Markus Löw (markus.loew@gmx.at) übermittelt werden. Nehmen mehrere Athleten(Innen) an einem Wettkampf teil, reicht es aus, wenn von einem ein gemeinsamer Bericht zur Verfügung gestellt wird.

Der Vereinsvorstand behält sich vor, je nach finanzieller Lage oder aufgrund anderer Gründe, durch Vorstandsbeschluss die Prämienbeträge abzuändern.